Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Nutzung der Einrichtung

1. Vertragsabschluss

1.1. Leistungsumfang

Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio

bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten

Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.

1.2. Zusätzliche Leistungen

Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, können bei Inanspruchnahme

weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden.

1.3. Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten

möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald

das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Für Mitglieder bis zum Vollendeten 16. Lebensjahr ist das trainieren nur im Beisein

eines Erziehungsberechtigten gestattet.

2. ZUTRITTSMEDIUM

2.1. Zugangsberechtigung zum Studio

Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband),

welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das

Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern,

sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige

Mitgliedschaft besteht.

2.2. Erstausstellungsgebühr

Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums wird eine Gebühr von EUR 49,00 (Zutrittsmedium + Verwaltungsgebühr)

fällig.

2.3. Umgang mit dem Zutrittsmedium

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines

Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Nach Meldung des Verlustes

wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.

2.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ver-

Pflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu

überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich

und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio für jeden Fall der Zuwiderhandlung

eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 einfordern, ohne dass es eines Schadensnachweises

bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere

die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der

Mitgliedschaft, bleiben hier von unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt

nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

2.5. Neuausstellung des Zutrittsmediums

Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften

Beschädigung des Zutrittsmediums erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 24,50 fällig.

Dem Mitglied bleibt nachzuweisen, dass dem Studio durch eine Neuausstellung kein oder

ein geringerer Schaden entstanden ist.

2.6. Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium

Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen,

die das Studio zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. Macht das Studio von dieser

Möglichkeit Gebrauch, können angebotene Produkte und Zusatzleistungen vom Mitglied ausschließlich bargeldlos

über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das Studio kann den Höchstbetrag des

Guthabens, die Höhe der einzelnen Aufladungen sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten festlegen.

Während der Laufzeit des Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen

Betrag auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen oder Auszahlung

des Guthabens in bar besteht nicht. Ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben auf dem Zutrittsmedium

wird auf das Girokonto des Mitglieds zurückgebucht. es sei denn, es bestehen zu diesem Zeitpunkt

Zahlungsrückstände aus dem Vertragsverhältnis. In diesem Fall ist das Studio berechtigt, das Restguthaben

im Wege der Aufrechnung zu vereinnahmen.

3. STUDIONUTZUNG

3.1. Hausordnung

Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere

Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte, sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte

anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes

des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen

zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.

3.2. Nutzung der Spinde

Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während

seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen,

wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

3.3. Nutzung von Kundenparkplätzen

Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während

seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, Parkkarten herauszugeben,

die vom Mitglied kenntlich im Fahrzeug auszulegen sind. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne

Anwesenheit des Mitglieds im Studio, sowie bei fehlender Auslage einer Parkkarte im PKW, ist das Studio zu

einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt.

4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

4.1. Begleitung

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des

Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.

4.2. Verletzung von Verhaltenspflichten

Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der

vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied

wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio

berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.

4.3. Änderung persönlicher Angaben

Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio

unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der

Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

5. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG

5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags

Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag, sowie die Pauschalen für die Erstausstellung des Zutrittsmediums, sowie für

Verwaltungs- und Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern

mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Mitgliedsbeitrag als Einmalzahlung im Voraus zu erbringen ist,

sind die Beiträge binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung an das Studio zu leisten.

Ist keine Einmalzahlung vereinbart, ist das Mitglied berechtigt, den Mitgliedsbeitrag in zwölf gleichen monatlichen

Raten an das Studio zu erbringen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus

am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) zu zahlen. Die Gebühr für das

Zutrittsmedium sowie die Verwaltungspauschale sind mit der ersten Beitragszahlung an das Studio zu erbringen.

die servicepauschale für das zweite Vertragshalbjahr wird zugleich mit dem 12 Monatsbeitrag fällig.

5.2. Kosten bei Rückbuchungen

Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber

verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung

die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende

Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.

5.3. Zahlungsverzug

Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach

Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht

Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung

zu tragen.

5.4 Gesamtfälligkeit

Wurde eine ratierliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart (Ziffer 5.1.) und gerät das Mitglied schuldhaft

mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen bis

zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung

eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechend Ziffer 4.2., 6.4.

sowie 7.2.

5.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio

aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, STILLLEGUNG

6.1. Erstlaufzeit

Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten.

Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem

Mitglied ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird.

6.2. Vertragsverlängerung

Wird der Mitgliedsvertrag nicht von dem Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist

von mindestens 3 Monaten vor dem Beendigungszeitraum gekündigt, verlängert sich der Vertrag

automatisch um 12 Monate.

6.3. Weitere Vertragsverlängerung

Im Falle einer Verlängerung des Vertrages nach Ablauf der Erstlaufzeit (Ziffer 6.2.) kann die Mitgliedschaft

unter Einhaltung einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende des Verlängerungszeitraumes von beiden

Seiten ordentlich gekündigt werden. Unterbleibt eine Kündigung zum Ablauf einer Verlängerungszeit,

verlängert sich der Mitgliedsvertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate des ausgewählten Tarifs

Zum 12 Monate preis. wobei stets eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten für beide Vertragspartner gilt.

6.4. Außerordentliche Kündigung

Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein

Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer

krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes,

zum nächsten Monatsende, das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit bescheinigt. Bei einer

außerordentlichen Kündigung vor oder während der Erstlaufzeit gibt es keine Beitragsrückerstattung, bei Optionen der jährlichen Vorauszahlung. Dem Mitglied wurde bereits durch diese Zahlungsmöglichkeit, die halbjährliche Servicepauschale erlassen. Bei einer außerordentlichen Kündigung einer Wechselkampagne, oder sonstigen Gratismonatsaktionen, vor oder während der Erstlaufzeit werden rückwirkend gewährte Gratismonate zur Zahlung fällig. Das gleiche gilt für Beitragsvergünstigungen. diese werden bei außerordentlicher Kündigung zum regulären Beitrag anteilsmäßig rückwirkend fällig.

6.5.Stilllegung der Mitgliedschaft

Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden

Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der

vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich

um den Aussetzungszeitraum.

6.6. Form

Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Text- form

zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio.

Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.

7. VERBOTENE SUBSTANZEN IM STUDIO

7.1. Verbotene Substanzen

Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren.

Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen

und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche

Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in das Studio untersagt. In gleicher Weise

ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu

verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

7.2. Folgen eines Verstoßes

Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d.h. konsumiert es wissentlich und willentlich

verbotene Substanzen im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann das Studio von diesem für jeden

Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 150,00einfordern, ohne

dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden

Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche

Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.

Dem Mitglied bleibt nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden

entstanden ist.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld

wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches

Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist

ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen

Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten

sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

9. DATENSCHUTZ

9.1. Datenspeicherung

Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich

seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses

Vertragsverhältnisses und soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Fitnessstudios

werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese

Daten bis zu einer Dauer von drei Tagen. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur

Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.

9.2. Videoüberwachung

Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung

der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und

die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der

Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Änderungen dieser AGB

Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen

zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung

widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum

jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

10.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die

Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

10.3. Teilnahme an Streitschlichtung

Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet

und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.

(Stand: 01/2020)

10.4. Service- und Instandhaltungspauschale

Die halbjährliche Service- und Instandhaltungspauschale beinhaltet zusätzlich zur Trainingsbetreuung folgende Leistungen die jedes Mitglied mit dieser Pauschale abgilt:

  • Verwaltungsaufwand der Zentrale
  • Regelmäßiges Obst
  • Mitgliederevents
  • Regelmäßige Gewinnspiele
  • Gerätewartung
  • Reparaturen
  • Training in allen anyone Fitnessstudios

(Stand: 01/2020)